Unfallgutachten in Auftrag geben

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Lackdoktor Solingen hilft Ihnen schnell und kostengünstig:

Die Reparatur von Glas- und Unfallschäden, sowie Lackierarbeiten werden in Kooperation mit externen Fachfirmen durchgeführt. Gutachten werden von externen Sachverständigen erstellt.


Schon seit über 6 Jahren ist Lackdoktor Solingen die erste Anlaufstelle in Nordrhein-Westfalen.

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Unfallgutachten Ablauf:

Üblicherweise werden zur Erstellung eines Gutachten staatlich anerkannte Fachleute hinzugezogen, die sich mit der jeweiligen Materie auskennen und sich darüber entsprechend ausgewiesen haben. So werden etwa zur Erstellung von Gutachten bei Unfällen im Straßenverkehr Ingenieure der Fahrzeugtechnik oder des Verkehrswesens als Gutachter beauftragt. Diese werten die bestehenden Daten zu dem Unfall aus und erstellen daraus einen Bericht zum Unfallhergang, dem Auslöser für den Unfall und den direkten Unfallfolgen. Ein Unfallgutachter erstellt ein Unfallgutachten anhand der Fakten und ist sonst unbeeinflusst.

Ein Unfallgutachten wird normalerweise von einer der am Unfall beteiligten Parteien in Auftrag gegeben, wenn diese Partei der Ansicht ist, das ohne ein Unfallgutachten der tatsächliche Tathergang nicht klar dargelegt werden kann und sich daraus wiederum Nachteile für die Partei ergeben. Unfallgutachten dienen ebenso Kfz-Versicherungen als Grundlage zur Schadensregulierung. In anstehenden Prozessen können gleichfalls Gerichte beziehungsweise die Staatsanwaltschaften ein Unfallgutachten beauftragen, wenn die bestehende Beweislage nicht ausreichend erscheint.

  • Unfallschaden Gutachter NRW
  • Unfallschaden Gutachten NRW

Unfallgutachten Kosten:

Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens trägt zuerst einmal immer der Auftraggeber. Bei Unfallgutachten können diese Kosten auf die Gegenpartei abgewälzt werden, wenn deren Schuld bestätigt ist und das Unfallgutachten selbst die Schuld der Gegenpartei bewiesen hat. Meist wird die Kostenübernahme durch ein Gericht während eines Prozesses angeordnet. Bei größeren Personenschäden sowie Materialschäden lassen die Kfz-Versicherer als Kostenträger fast immer ein Unfallgutachten erstellen, um den Verursacher in Regress nehmen zu können, wenn beispielsweise Fahrlässigkeit oder ein Straftatbestand vorliegt.

Wenn nicht bereits die Justiz oder die Versicherung ein Unfallgutachten in Auftrag gegeben hat, bleibt es den Unfallbeteiligten selbst überlassen, ein solches Gutachten erstellen zu lassen. Wer für sich selbst erhebliche Nachteile bei der dem Unfall folgenden Schadensregulierung aufgrund der bestehenden Sachlage sieht, kann mit einem Unfallgutachten seine Position verbessern. Allerdings kann ein solches Unfallgutachten auch die nachteilige Sachlage bestätigen. Gerade im heutigen, immer dichter werdenden Verkehr sind sowohl Beteiligte wie Zeugen meist überfordert, den Unfallhergang wirklich nach Faktenlage zu schildern. Ein Sachverständiger betrachtet dagegen einen Unfall nur anhand der vorliegenden Tatsachen.

Experten-Tipp: Lackdoktor Solingen hilft Ihnen bei der Beauftragung eines Unfallgutachters und unterstützt Sie beim Erstellen eines Unfallgutachtens.

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