Vollkaskoschaden – Was nun?

Sie hatten einen Unfall, möglicherweise sogar einen Totalschaden und fragen sich nun, was Ihre Vollkasko-Versicherung zahlt und wo Sie den Schaden reparieren lassen können? Wenn Sie auf der Suche nach einem Rund-um-Service für die Unfallinstandsetzung in NRW (Nordrhein-Westfalen) sind, dann sind Sie hier genau richtig!

Lackdoktor Solingen übernimmt die komplette Abwicklung für Sie:


Schon seit 1999 ist Lackdoktor Solingen die erste Anlaufstelle, wenn man in Nordrhein-Westfalen eine professionelle Werkstatt für die Schadensabwicklung im Vollkaskofall sucht!

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Was ist ein Vollkaskoschaden?

Was ist bei Vollkasko versichert? Kann man sich einen Vollkaskoschaden auszahlen lassen?

Lackschaden an einer Fahrzeugtüre

Lackschaden an einer Fahrzeugtüre

Eine Vollkaskoversicherung bietet einen weitreichenden Schutz für das selbst genutzte Fahrzeug. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung. Im Gegensatz zu einer Kfz-Haftpflicht besteht kein Zwang für den Fahrzeughalter, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Trotzdem ist es in vielen Fällen vorteilhaft, den zusätzlichen Schutz für das Fahrzeug in Anspruch zu nehmen. Durch die Vollkasko werden viele Risiken abgedeckt.

Experten-Tipp: Im Falle eines Vollkaskoschadens übernimmt die Vollkaskoversicherung die Kosten für den entstandenen Schaden sowohl am eigenen Fahrzeug, als auch an einem möglicherweise beschädigten Fahrzeugs eines unverschuldet Unfallbeteiligten.

Was zahlt die Vollkasko?

Welche Schäden übernimmt die Vollkasko? Welche Kosten werden von der Vollkasko übernommen? Diese Risiken sind durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt:

Schäden am eigenen Fahrzeug sind abgedeckt

Grundsätzlich ist es so, dass eine Vollkaskoversicherung Schäden abdeckt, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Durch eine Vollkasko werden sowohl Schäden an der Karosserie abgedeckt, die durch unbeabsichtigte Kollisionen entstanden sind, als auch selbst verschuldet sind. Die Schäden dürfen allerdings auf keinen Fall mutwillig herbeigeführt werden. Schäden, die fahrlässig, beispielsweise durch Einfluss von Alkohol, entstanden sind, werden selbstverständlich nicht als Vollkaskoschaden von der Versicherung anerkannt.

Schäden am fremden Fahrzeug sind abgedeckt

Neben der Übernahme der Kosten am eigenen Fahrzeug werden im Schadensfall auch die Kosten für ein fremdes Fahrzeug von der Vollkasko-Versicherung übernommen, insofern dieses unverschuldet in den Unfall verwickelt wurde. Ihre Vollkasko trägt also auch die von Ihnen verursachten Schäden am Fahrzeug eines oder mehrerer Unfallgegner, die von Ihnen in den Unfall unverschuldet verwickelt wurde. Trägt der Unfallgegner eine Teilschuld wird dies entsprechend ermittelt und die Kosten unter den Versichererungen bestimmt.

Teilkaskoversicherung ist bereits enthalten

Die Vollkasko schließt eine Teilkaskoversicherung vollständig ein. Typische Teilkaskoschäden sind neben Glasschäden, Wildschäden und Schäden durch Witterungseinflüsse, wie beispielsweise Sturm, Hagel und Überschwemmungen, auch Schäden, die durch einen Brand oder einer Explosion ausgelöst wurden. All diese Teilkaskoschäden sind in einer Vollkaskoversicherung automatisch mit abgedeckt.

Die Fragen „Was übernimmt die Vollkasko?“ bzw. „Was deckt die Vollkasko ab?“ sind also als sehr umfangreich zu beantworten. Dennoch gilt: Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist insbesondere für Neuwagen oder auch neuwertige Fahrzeuge vorteilhaft. Bei etwas älteren Fahrzeugen ist eine Vollkasko nicht immer die beste Absicherung. Der Grund dafür ist, dass bei einem Vollkaskoschaden auch immer der aktuelle Wert des Autos berücksichtigt wird. Übersteigen die Reparaturkosten den Fahrzeugwert, bekommt der Versicherungsnehmer lediglich den Fahrzeugwert erstattet.

Ablauf im Schadensfall

Was tun bei einem Vollkaskoschaden? So wird ein Vollkaskoschaden beglichen:

1. Versicherung wird über Schaden informiert:

Sobald ein Vollkaskoschaden aufgetreten ist, muss der Versicherungsnehmer seine Versicherung darüber informieren. Er hat maximal eine Woche Zeit, den Schaden anzumelden. Selbstverständlich muss er auch exakte Angaben zum Hergang des Schadens machen. Sollten weitere Verkehrsteilnehmer in den Schaden involviert sein, prüft das Versicherungsunternehmen, ob ein anderer Beteiligter eventuell den Schaden erstatten muss. Ist dies nicht der Fall, tritt die Vollkaskoversicherung ein.

2. Sachverständigen Gutachten wird beauftragt:

Von dem Versicherungsunternehmen wird ein unabhängiger Sachverständiger beauftragt, die Schadenshöhe zu ermitteln. Der Sachverständige erstellt eine Liste mit den erforderlichen Teilen und ermittelt den Arbeitslohn für die Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs. Gibt es seitens der Versicherung keine Einwände, wird dem Versicherungsnehmer die ermittelte Schadenssumme auf sein Konto überwiesen.

3. Schadensabwicklung erfolgt:

Von der Schadenssumme wird die Höhe der Selbstbeteiligung abgezogen. Die Höhe der Selbstbeteiligung wird beim Abschluss der Vollkaskoversicherung vereinbart. Je geringer die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto höher ist der Beitrag für diese Versicherung. Eine höhere Selbstbeteiligung führt demnach zu einer Verringerung des Beitrags. Vor dem Abschluss einer Vollkasko sollte sich deshalb jeder Versicherungsnehmer Gedanken darüber machen, welchen Betrag er bei einem Vollkaskoschaden selbst aufbringen kann.

Experten-Tipp: Lackdoktor Solingen hilft Ihnen nach einem Unfall als kompetenter Partner in allen Belangen und nimmt Ihnen die anfallenden Aufgaben ab. Sie sparen damit viel Zeit und schonen Ihre Nerven.

Die Leistungen bei Lackdoktor Solingen

Nach einem Unfall erhalten Sie bei Lackdoktor Solingen den Rund-um-Service: Abschleppdienst – Gutachten durch Sachverständigen – Fachgerechte Reparatur – Ersatzwagen / Autovermietung. Sie erhalten alles aus einer Hand.

Unfallschaden Seitenteil

Unfallschaden Seitenteil

 

Rund-um-Service nach einem Unfall

Nach einem Unfallschaden müssen auch bei Nichtverschulden jede Menge Formalitäten erledigt werden. Für den Laien geht die Abwicklung des Unfalls nicht selten mit Ärger und Stress einher, denn nicht nur die Fahrzeugreparatur, sondern auch die Korrespondenz mit der Versicherung muss erledigt werden. Möglicherweise ist die Erstellung eines Schadensgutachtens notwendig oder es wird ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturzeit benötigt. Das Unfallfahrzeug muss selbstverständlich zur Reparatur in die Werkstatt gebracht werden. Lackdoktor Solingen bietet Ihnen für all diese Dinge einen Rund-um-Service, Sie müssen sich selbst um nichts kümmern.

1. Abholung des Fahrzeugs am Unfallort

Der Abholservice von Lackdoktor Solingen spart Ihnen viel Zeit und Ärger. Wir holen Sie und das Unfallfahrzeug am Unfallort ab, Sie müssen sich um nichts kümmern.

2. Leihwagen-Service

Mit dem Leihwagen-Service von Lackdoktor Solingen bleiben Sie mobil. Auf Wunsch erhalten Sie sofort ein Ersatzfahrzeug, ohne dass Sie erst lange suchen müssen. Die Abrechnung erfolgt direkt über Ihre Vollkasko-Versicherung.

3. Korrespondenz mit der Versicherung und Schadensgutachten

Die Korrespondenz mit der Versicherung zur Schadensabwicklung ist oft sehr umfangreich und Zeit-raubend. Häufig ist sogar die Erstellung eines Schadensgutachtens notwendig. Lackdoktor Solingen erledigt alle anfallenden Aufgaben für Sie und spart Ihnen so viel Zeit.

4. Schadensbehebung und Lackierung

Bereits seit 1999 behebt Lackdoktor Solingen alle anfallenden Unfallschäden in professioneller Qualität in einem hochmotivierten Team und moderner Ausstattung. Nach der Schadensbehebung erhalten Sie Ihr Fahrzeug in perfektem Zustand. Von einem Unfall ist nichts mehr zu sehen, das Fahrzeug ist „wie neu“.

Wo bekomme ich Hilfe?

Lackdoktor Solingen mit Sitz in Solingen ist die erste Anlaufstelle in Nordrhein Westfalen, wenn es um die professionelle Instandsetzung von Unfallschäden geht. Als einer der wenigen Anbieter erwartet Sie hier ein Rund-um-Service nach einem Unfall. Es versteht sich von selbst, dass Sie alle Leistungen aus einer Hand erhalten.

Kontakt aufnehmen

Wir nehmen uns Zeit für Sie:

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2. Vor Ort besichtigen wir mit Ihnen Ihr Fahrzeug und beraten Sie in einem persönlichen Gespräch. Unsere Firmenanschrift lautet:
Lackdoktor Solingen, Kottendorferstrasse 41-43, 42697 Solingen.
3. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Ihren Fragen auch täglich per Telefon zur Verfügung. Sie erreichen uns unter:

Telefon: 0212 – 22 60 872

(Mo. – Fr. von 09:00 – 13:00 & 14:00 – 18:00)